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   BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57   

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BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57 (https://dejure.org/1959,192)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1959 - V C 167.57 (https://dejure.org/1959,192)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1959 - V C 167.57 (https://dejure.org/1959,192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgeltungsgesetz § 3 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 29
  • NJW 1960, 881
  • DÖV 1960, 230
  • DÖV 1960, 231
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 60.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57
    Der erkennende Senat hat diese an sich selbstverständliche rechtliche Unterscheidung bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 60.57 - (NJW 1959 S. 2085) gemacht.
  • RG, 09.02.1905 - VI 168/04

    1. Begriff eines Werkes im Sinne von § 836 B.G.B. 2. Zu § 907 B.G.B.

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57
    Die Einwirkung lag hier in den (nicht forstgerechten) Holzeinschlägen, und die Unmittelbarkeit ist gegeben, weil diese Holzeinschläge zugleich den Wert der Waldgrundstücke minderten (vgl. RGZ 60, 138 [140]), und zwar über den Betrag hinaus, der als Vergütung für die abgefahrenen Hölzer gezahlt wurde.
  • BVerwG, 25.08.1981 - 3 B 8.81

    Gründe für eine unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde

    Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG 5 C 167.57 - (BVerwGE 10, 29) und Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG 5 C 148.59 - (NJW 1961, 1035) mit Hinweis auf Urteil vom 29. Juni 1959 - BVerwG 5 C 386.57 - (BVerwGE 9, 63); ebenso Urteile vom 17. Mai 1961 - BVerwG 5 C 45.60 (BVerwGE 12, 247) und vom 28. November 1962 - BVerwG 5 C 127.62 - (BVerwGE 15, 176).

    Urteil vom 2. Dezember 1959 (a.a.O.), Urteil vom 23. November 1960 (a.a.O.) und Urteil vom 13. Februar 1975 - BVerwG 5 C 28.73 - (BVerwGE 48, 43).

    Urteil vom 13. Februar 1975 (a.a.O.) mit Hinweis auf die Urteile vom 2. Dezember 1959 (a.a.O.) und vom 23. November 1960 (a.a.O.).

    Urteil vom 29. Juni 1959 (a.a.O.), Urteil vom 2. Dezember 1959 (a.a.O.), Urteil vom 17. Mai 1961 (a.a.O.) und Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG 5 C 136.62 -.

  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich

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  • BVerwG, 13.02.1975 - V C 28.73

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berücksichtigung

    Die nur bei Gelegenheit einer solchen Maßnahme entstandenen Schäden fallen daher nicht unter diese Vorschrift und können somit Besatzungsschäden sein (BVerwGE 10, 29 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57]; Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 148.59 - [NJW 1961, 1035 = Buchholz 409.2 § 3 Nr. 4]).

    Zwar hat er sich seinerzeit bei seiner Entscheidung in BVerwGE 10, 29 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57] unter anderem auch - aber nicht ausschließlich - an dem engen Reparationsschadenbegriff des § 3 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch entstandener Schäden vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) orientiert, der nun durch den weitergehenden Begriff des Reparationsschädengesetzes überholt ist.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem in BVerwGE 10, 29 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57] entschiedenen Fall dadurch, daß in jenem Fall die zuständige britische Besatzungsbehörde den Schaden als Unrechtsschaden anerkannt hatte.

  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 148.59

    Haftungsausschluss bei Maßnahmen zum Zwecke der Beseitigung von Kriegspotential -

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung dieses Ausschlußtatbestandes befindet sich mit der vom erkennenden Senat im Urteil vom 2. Dezember 1959 (BVerwGE 10, 29 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57]) vertretenen Ansicht nicht im Einklang.

    Die an dieser Entscheidung geübte Kritik (NJW 1960, 881 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57]) ist nicht berechtigt.

    Selbst wenn ein der Öffentlichkeit nicht bekannter Gesetzentwurf über die in dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz angekündigte Regelung hinaus auch diese Schäden erfaßt (NJW 1960, 881 [BVerwG 02.12.1959 - BVerwG V C 167.57]), rechtfertigt dies nicht, von der Auslegungsregel einer Ausnahmevorschrift abzugehen.

  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60

    Rechtsmittel

    Sonst ist § 3 AbgG nicht weit, sondern in dem Sinne auszulegen, daß nur solche Eingriffe erfaßt werden, die durch nachweisbare hoheitliche Einzelmaßnahmen der zuständigen Stellen gedeckt sind (Urteil vom 2. Dezember 1959 [BVerwGE 10, 29]).
  • BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 228.59

    Rechtsmittel

    Diese wird neben der Berücksichtigung der sonstigen Rechtsgrundsätze über die Nachzeichnung der mutmaßlichen Dienstlaufbahn (vgl. insbesondere BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]; 10, 35) [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]zu prüfen haben, ob die Tatsache, daß der Kläger nach 1945 im höheren Polizeidienst nicht mehr dauernd angestellt worden ist, ihre Ursache darin hat, daß er von 1934 bis 1945 keinen Dienst getan hat.
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61

    Ausgleichung von Schäden infolge der Beschlagnahme von Vermögen gemäß Gesetz Nr.

    Im Ergebnis sind daher nur die gezielten Schäden von einer Entschädigung ausgeschlossen (Urteil vom 23. November 1960 [Buchholz BVerwG 409.2 AbgG § 3 Nr. 4]), von den Reparationsschäden also nur die durch den Zugriff auf die Vermögenssubstanz entstandenen Schäden, nicht dagegen die sog. Folgeschäden; sie sind Unrechtsschäden und entschädigungsfähig (Urteil vom 2. Dezember 1959 [BVerwGE 10, 29]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68

    Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden

    § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ändert nämlich nichts an dem letztlich auf dem Grundsatz der konkreten Schadensermittlung beruhenden Grundsatz einer individuellen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn (BVerwGE 1, 175; 5, 358 [BVerwG 15.11.1957 - VI C 25/56]; 7, 168 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 186/56]; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]; 11, 109) [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]: Nach Maßgabe der im gesamten Prüfungszeitraum bestehenden Bedingungen ist zu fragen, welcher Aufstieg als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist, wenn angenommen wird, es hätte keine verfolgungsbedingte Schädigung stattgefunden und der Geschädigte hätte seine Dienstlaufbahn so fortgesetzt, wie dies seinen nicht den nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzten, aber auch nicht in der Nachkriegszeit wegen ihrer früheren politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus begünstigten Mitbewerbern möglich war (BVerwGE 5, 54).
  • BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 141.60

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung der beruflichen Aussichten des Klägers gilt der Grundsatz, daß bei der Nachzeichnung der Laufbahn des Geschädigten sowohl eine Verbesserung als auch eine Verschlechterung von Aufstiegsmöglichkeiten, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes allgemein traf, auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie eine Auswirkung der nationalsozialistischen Machtergreifung war (BVerwGE 5, 54; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57][36]).
  • BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 132.60

    Rechtsmittel

    Die Dienstlaufbahn wird nicht so nachgezeichnet, als ob die nationalsozialistische Machtergreifung und der Zusammenbruch sich nicht ereignet hätten (BVerwGE 5, 54; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]; 12, 207) [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59].
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 163.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1969 - V B 7.69

    Schäden durch eine Besatzungsmacht - Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des

  • BVerwG, 01.09.1966 - V B 53.66

    Ausschluss der Annahme eines Besatzungsschadens wegen tatsächlicher Entnahme von

  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 21/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus Belegungsschäden an Grundstücken - Begriff

  • BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.1961 - V ER 211.61

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 48.59

    Rechtsmittel

  • OVG Saarland, 19.12.1974 - I R 22/74

    Anspruch aus einem Besatzungspersonenschaden; Minderung einer Erwerbsfähigkeit

  • BGH, 06.06.1968 - III ZR 28/66

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Stationierungsschäden nach den

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62

    Anwendbarkeit des Allgemeinen Kriegefolgengesetzes ( AKG) von 1957 i.R.e

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